EU-Tierreisepass
Nach
der Mikrochippflicht für Hundebesitzer
in Wien, hat uns die EU neue Regelungen und Vorschriften im Reiseverkehr
beschert.
Seit Juli 2004 ist im EU–Raum
ein Tierreisepass eingeführt. Zunächst ist dieses Dokument nur für Hunde, Katzen
und Frettchen obligat. Eine Erweiterung auf andere Tierarten ist in Zukunft zu
erwarten.
Jeder Tierbesitzer hat bei
Reisen außerhalb seines eigenen Landes einen Reisepass für sein Heimtier
mitzuführen. Darin aufgezeichnet sind die Besitzerdaten, eine genaue
Beschreibung seines Tieres mit Namen, Rasse, Geschlecht, Farbe, besondere
Kennzeichen und zur eindeutigen Identifizierung muss das Tier einen
implantierten Mikrochip tragen.
Die Tollwutimpfung bleibt
weiterhin Pflicht.
Diese Regelung bringt aber
nicht nur zusätzliche Kosten für den Tierbesitzer, sondern das Kontrollsystem
wird innerhalb der EU angeglichen und daher in Zukunft vereinfacht, d.h. eine
Bestimmung für alle Länder. Ohne Ausnahmen geht es trotzdem nicht, denn für
Irland, Großbritannien und Schweden gibt es noch zusätzliche Auflagen und auch
die Quarantänebestimmungen werden erst nach 5 Jahren aufgehoben!
Den neuen EU-Reisepass
erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt.